Arbeitsverträge sind unbefristet, wenn der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird.
Arbeitsverträge, welche bspw. erst nach einem Jahr gekündigt werden können, sind unbefristete Arbeitsverhältnisse mit einer Mindestdauer. Es handelt sich nicht um befristete Arbeitsverträge.
Setzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fort, gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis (OR 334 Abs. 2).
Die Rechtsprechung handhabt mehrere aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge i.d.R. als unbefristetes Arbeitsverhältnis (Kettenarbeitsverträge).