Schnuppertage
Schnuppertage begründen kein Arbeitsverhältnis und keinen Lohnanspruch des Bewerbers. Die Schnuppertage dienen dem gegenseitigen Kennenlernen im Rahmen von Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Weiterführende Informationen zu Schnuppertagen:
Probearbeit
Probearbeit bzw. Arbeit auf Probe wird zum gegenseitigen Kennenlernen im Rahmen von Vertragsverhandlungen über ein Arbeitsverhältnis verwendet und begründet einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Verpflichtung zur Arbeitsleistung und einem Anspruch auf Entlöhnung. Der Anspruch auf Entlöhnung kann wegbedungen werden, wenn sich die Arbeit auf Probe auf wenige Stunden bis maximal wenige Tage beschränkt.