Freelancer resp. freie oder freischaffende Mitarbeiter sind Personen, welche für ein Unternehmen tätig sind, ohne jedoch wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Der freie Mitarbeiter ist selbständigerwerbend.
Der Vertrag zwischen dem Freelancer und dem Unternehmen ist oft als Auftragsverhältnis ausgestaltet. In Frage kommen jedoch weitere Vertragstypen (Werkvertrag, Agenturvertrag, etc.).
Der freie Mitarbeiter hat Anspruch auf die verabredete Entschädigung (Honorar, Werklohn etc.). Sozialversicherungsbeiträge hat das Unternehmen keine zu entrichten. Diese werden vollumfänglich vom freien Mitarbeiter entrichtet.
Die Rechte und Pflichten des freien Mitarbeiters definieren sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit dem Unternehmen. In zweiter Linie kommt das auf den jeweiligen Vertragstyp anwendbare Recht zur Anwendung (Auftrag, Werkvertrag, Agenturvertrag etc.).