LAWINFO

Arbeitsrecht

QR Code

Schwarzarbeit

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schwarzarbeit ist ein Überbegriff für unterschiedliche Formen der Missachtung von Melde- und Bewilligungspflichten; betroffen davon sind in erster Linie das Sozialversicherungsrecht, das Ausländerrecht sowie das Steuerrecht.

Schwarzarbeit führt unter anderem zu Einnahmeausfällen bei Staat und Sozialversicherungen, zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmenden, zur Beeinträchtigung der Leistungsansprüche der Versicherten und kann auch zu Lohndumping und Ausbeutung von Arbeitnehmenden führen. Auf Bundesebene wurde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ein entsprechendes Bundesgesetz erlassen (BGSA).

Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit BGSA

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die dazugehörige Verordnung (VOSA) statuieren folgende Massnahmen:

  • Administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen und Steuern durch Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere, unselbständige Tätigkeiten (z.B. Haushalt, vorübergehende oder zeitlich begrenzte Tätigkeiten);
  • Schaffung kantonaler Kontrollorgane zur Bekämpfung von Schwarzarbeit;
  • Austausch von Kontrollergebnissen unter den beteiligten Behörden und Organen;
  • Schaffung zusätzlicher Sanktionen: Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und Kürzung von öffentlichen Finanzhilfen.

Hinweis

Wird bei einer Kontrolle ein Verstoss gegen die ausländer-, sozialversicherungs- oder quel-lensteuerrechtlichen Melde- und Bewilligungspflichten festgestellt, werden die Kosten der Kontrolle dem fehlbaren Unternehmen auferlegt (BGSA 16 Abs. 1). Der endgültige Entscheid ist ein definitiver Rechtsöffnungstitel (SchKG 80 Abs. 2 Ziff. 4).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.