Vom gesamten Lohn (Bruttolohn) werden vom Arbeitgeber abgezogen:
- Arbeitnehmerbeiträge an die AHV/IV, die Erwerbsersatzkasse, die Arbeitslosenversicherung, die berufliche Vorsorge und die Nichtberufsunfallversicherung.
- Lohnrückbehalte gemäss OR 323a
- Vereinbarte Abzüge, z.B. für Krankentaggeldversicherung, Kantine etc.
- Quellensteuern (bei ausländischen Arbeitnehmern)