Durch einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sog. Aufhebungsvertrag, kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf einen bestimmten Zeitpunkt beendigt werden (OR 115).
In der Aufhebungsvereinbarung werden insbesondere folgende Punkte geregelt:
- einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Zeitpunkt der Beendigung
- Arbeitspflicht oder Freistellung von der Arbeitspflicht
- Ansprüche des Arbeitnehmers (Lohnzahlung etc.)
- Arbeitszeugnis
- Konkurrenz- / Abwerbeverbot
- Allenfalls Abfindung des Arbeitnehmers