Kündigung / Freistellung

Kündigung ist die einseitige, empfangsbedürftige Erklärung für die Auflösung eines bestimmten Arbeitsverhältnisses
Die Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber entbindet Ersteren von der Arbeitspflicht.
- Änderungskündigung
- Arbeitgeberkonkurs
- Arbeitnehmertod
- Arbeitsstelle nicht antreten / Arbeitsstelle verlassen
- Aufhebungsvereinbarung / Aufhebungsvertrag
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Entlassung
- Entlassungsabfindung
- Freistellung
- Fristlose Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Massenentlassung
- Missbräuchliche Kündigung
- Personalabbau / Personalrestrukturierung
- Rachekündigung
- Sozialplan
- Unzeitkündigung
- Verwarnung


