. .
Drucken/Print

Gesamtarbeitsvertragsrecht

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes bzw. für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche.

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Facebook
  • del.icio.us