. .
Drucken/Print

Besondere Arbeitsverträge

Als besondere Arbeitsverträge gelten der Lehrvertrag (besonderer Zweck) und der Handelsreisenden-, der Heimarbeits- und der Heuervertrag (alle mit besonderem Arbeitsort).

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Facebook
  • del.icio.us