Besondere Arbeitsverträge

Als besondere Arbeitsverträge gelten der Lehrvertrag (besonderer Zweck) und der Handelsreisenden-, der Heimarbeits- und der Heuervertrag (alle mit besonderem Arbeitsort).
- Arbeit auf Abruf
- Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit
- Lehrvertrag
- Handelsreisendenvertrag
- Heimarbeitsvertrag
- Heuervertrag
- Teilzeitarbeit








