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Job Sharing

Das Job Sharing ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Arbeitstelle mit mehreren Arbeitnehmern besetzt wird, denen die Aufteilung der Arbeitszeit überlassen wird. Es bestehen also folgende Besonderheiten:

  • Die Arbeitnehmer stehen zum Arbeitgeber in einem Gruppenarbeitsverhältnis.
  • Jeder Arbeitnehmer arbeitet notwendigerweise teilzeitig.
  • Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist in zeitlicher Hinsicht eingeschränkt, da die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit selber einteilen.

Weiterführende Informationen zum Job Sharing

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Arbeitsvertrag bei Job Sharing
» job-sharer.ch

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